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Grenzvermessung

Soll Ihr Grundstück geteilt werden oder bestehen Zweifel am rechtmäßigen Verlauf der Grenze, führen wir für Sie gern die notwendigen hoheitlichen Vermessungen aus. Wir sehen die Grenzvermessung als unsere Kernkompetenz und beraten Sie gern zu allen diesbezüglichen Fragen.

  • Grundstücksteilung

    Durch die Bildung neuer Grenzen werden Flurstücke zerlegt. Die neuen Flurstücke werden Bestandteil des Liegenschafskatasters. Diese Vermessung wird überwiegend zum Zwecke des Eigentumserwerbs ausgeführt.

  • Grenzherstellung

    Der Verlauf von Grenzen wird durch die Abmarkung von Grenzpunkten des Grundstücks sichtbar gemacht. Grundstückseigentümer wünschen diese Vermessung zum Zwecke der Einfriedung des Grundstücks und zur rechtlichen Abgrenzung von Grundstückseigentum.

  • Teilungsentwurf

    Im Teilungsentwurf werden die beabsichtigte Teilungsgrenze  sowie Grenzlängen und Flächen in einem Lageplan dokumentiert. Der Teilungsentwurf ist Grundlage für Kaufverträge und für die Entwicklung erster planerischer Vorstellungen zum Grundstück.

 

Bei Interesse oder Fragen zu einer unserer Leistungen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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