Kosten und Gebührenordnung
Jede Vermessung von einem Baugrundstück, einem Haus oder einem Grundstück ohne Bauvorhaben ist mit Kosten verbunden. Für die durchzuführende Aufgabe wird ein Vermessungsingenieur beauftragt. Durch ihn werden hoheitlichen Vermessungen für die öffentliche Verwaltung vorgenommen. Die Preise werden nach einer einheitlichen für Berlin geltenden Gebührenordnung berechnet. Aber wie errechnen sich die Kosten für Vermessungsarbeiten und wie hoch sind sie?
Die Preise der Vermessung in der Verordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Die Kosten der Vermessung werden nach bestimmten Parametern berechnet. Hierzu zählen z.B. die Grenzlängen der Baugrundstücke, die Geschossfläche von Gebäuden, der Wert des Bodens usw. Diese Parameter in Verbindung mit der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, kurz ÖbVIVergO, bilden die Grundlage für die Preisbildung. Die in der Gebührenordnung geregelten Leistungen sind zum Beispiel:
- die Lageplanerstellung zum Bauantrag
- die Absteckung von Bauvorhaben
- die Kontrollvermessung
- die Gebäudevermessung
- die Grundstücksteilung und Grenzherstellung
- Teilungsentwurf
Mehr Informationen zu den Themen Vermessungen und die Kosten der Vermessung finden Sie auf der Website der zuständigen Senatsverwaltung.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) handelt es sich um eine gesetzliche Festsetzung der Honorare beziehungsweise Entgelte für alle in Deutschland erbrachten Architektur- und Ingenieurleistungen. Darunter fallen auch die Kosten für Leistungen wie:
- Bestandspläne
- Absteckungen
- Beweissicherungsmessung
- Gutachten
- Allgemeine Ingenieurvermessung
Das Bundesamt für Justiz bietet auf Ihrer Webseite "Gesetze im Internet" den Wortlaut der HOAI zum nachlesen.
Die Zusammensetzung der Preise
- 5 ÖbVIVergO: Für Tätigkeiten, die im Kostenverzeichnis nicht aufgeführt sind, hat der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Kosten auf der Grundlage des Zeitaufwandes zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Vermessungskosten sind anzusetzen:
- Für Tätigkeiten, die ausschließlich dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgrund seiner Rechtsstellung obliegen: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 53,00 Euro bis 66,50 Euro,
- Für örtliche Vermessungstätigkeiten eines technischen Angestellten: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 44,50 Euro.
- Für sonstige Tätigkeiten eines technischen Angestellten: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 38,00 Euro,
- Für Tätigkeiten eines Vermessungsgehilfen: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 26,00 Euro.
Fragen Sie uns
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu den Vermessungskosten. Dafür stehen wir Ihnen gern unter der E-Mail-Adresse